Damit Ihre persönlichen Daten nicht im Trainings-center landen...
Richtig widersprechen

KI wird übergriffig
Ab dem 27. Mai 2025 will Meta – der Konzern hinter Facebook, Instagram und WhatsApp – in Europa damit beginnen, öffentliche Inhalte von Nutzer:innen zur Entwicklung seiner Künstlichen Intelligenz „Meta AI“ zu verwenden. Das betrifft nicht nur Beiträge, Fotos und Kommentare auf den Plattformen, sondern kann auch Ihre Aktivitäten im Messenger oder Gruppen-Interaktionen umfassen. Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen – und das bis spätestens 26. Mai 2025.
So informierte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 06.05.2025.

Was ist "Meta AI" – und warum betrifft mich das?
Vielleicht haben Sie es schon bemerkt: In den Chat-Funktionen von Facebook, Instagram oder WhatsApp erscheint ein kleiner blauer Kreis. Dahinter steckt „Meta AI“ – ein KI-Chatbot, der Fragen beantwortet, kreative Ideen liefert und künftig auch Bildbearbeitungen oder Post-Vorschläge machen soll.
Auch wenn Sie den Chatbot ignorieren, will Meta Ihre öffentlich sichtbaren Inhalte aus den Plattformen zur Verbesserung seiner KI nutzen – ohne zusätzliche Zustimmung. Das kann problematisch sein, denn einmal verwendete Daten lassen sich aus einem KI-Modell nicht einfach wieder entfernen.
Was genau will Meta verwenden?
Folgende Inhalte könnten laut Meta fürs KI-Training genutzt werden:
- Öffentliche Beiträge, Reels, Stories, Fotos und deren Beschreibungen
- Kommentare, Bewertungen, Likes auf öffentlichen Seiten oder Gruppen
- Profilbild, Benutzername, Aktivitäten in öffentlichen Facebook-Gruppen
- Nachrichten an „Meta AI“ in WhatsApp, Facebook Messenger oder Instagram
Nicht betroffen: Private Chats mit Kontakten bei WhatsApp – sofern Sie nicht mit dem Chatbot interagieren.
Was kann ich tun?
lMeta ermöglicht den Widerspruch ohne Begründung, allerdings nur innerhalb der jeweiligen Plattformen und nur, wenn Sie eingeloggt sind.
Hier geht’s direkt zu den Formularen:
Wichtig:
-
- Haben Sie Ihre Facebook- und Instagram-Profile verknüpft, reicht ein Widerspruch.
- Ein früherer Widerspruch bleibt gültig – dennoch empfiehlt es sich, bei Unsicherheit noch einmal zu widersprechen.
Schritt-für-Schritt: So finden Sie das Formular direkt in der App
Facebook (App oder Web):
- Profil öffnen
- Einstellungen > Datenschutzrichtlinie
- Suchen Sie nach „Widerspruch“ (Lupe oder Tastenkombination Strg + F)
- Folgen Sie dem Link im Absatz und füllen Sie das Formular aus
Instagram:
- Profil > Drei Striche oben rechts > Info > Datenschutzrichtlinie
- Suchen Sie nach „Widerspruch“
- Folgen Sie dem Link im Absatz und füllen Sie das Formular aus
Was passiert, wenn ich nicht widerspreche?
Dann könnten Ihre Inhalte ab dem 27. Mai 2025 dauerhaft im KI-Training von Meta landen – ohne Möglichkeit, diese Daten später wieder entfernen zu lassen.
Ein nachträglicher Widerspruch gilt nur für zukünftige Inhalte.
Was tun, wenn ich kein Konto habe – oder trotzdem betroffen bin?
Auch wenn Sie kein aktives Konto bei Meta besitzen, kann es sein, dass Daten von Ihnen in KI-generierten Inhalten auftauchen – z.B. dann, wenn andere ein Foto von Ihnen posten oder Sie erwähnen. Für solche Fälle bietet Meta ein spezielles Formular an, über das Sie Ihre Daten löschen oder korrigieren lassen können:
Fazit: Handeln Sie - jetzt!
Meta nutzt eine neue Grauzone im Datenschutzrecht – und es liegt an Ihnen, Ihre Daten zu schützen. Wer das nicht will, sollte spätestens bis zum 26. Mai 2025 widersprechen. Das dauert nur wenige Minuten – kann aber langfristig Ihre digitale Privatsphäre schützen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale NRW.
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