KI UND TRAUER – PORTRÄTS VOM SYMPOSIUM

Vier Geschäftsfelder, ein Avatar: Was Lebensstimmen zeigt – und was noch offen ist

Wie aus der Debatte über KI in der Trauer ein Geschäftsmodell wird – und was das für Bestatter und Trauerredner bedeutet

16. Oktober 2026 · 4 Minuten Lesezeit · TODTAL-KI-Serie · Vertiefung 5

Wenn aus der Debatte ein Produkt wird

Beim TODTAL-KI-Symposium in Düsseldorf präsentierte Dr. Philipp Berkessy gleich vier konkrete Geschäftsfelder seiner Plattform Lebensstimmen – Words that Remain. Dabei ging es im weitesten Sinne um einen selbstgestalteten Abschied und den digitalen Nachlass. Ein Thema, das mit dem für Oktober 2026 geplanten Release nicht nur für Bestatter, sondern auch für Trauerredner relevant werden dürfte.

In Teil 1 meines Symposiumsberichts konnte ich den Beitrag nur anreißen. Hier die Vertiefung: Wer steht hinter Lebensstimmen, was genau wurde gezeigt – und welche Fragen stellen sich daraus für das eigene Geschäftsfeld?

Wer steht dahinter?

Die Lebensstimmen GmbH, international als „Words that Remain“ unterwegs, ist ein 2026 gegründetes Startup aus Graz. CEO und Mitgründer Berkessy führt die Berkessy Consulting GmbH und war zuvor unter anderem Geschäftsführer am Red Bull Ring und COO der DTM, so meine Recherchen. Zuletzt wurde bekannt, dass Motorsport-Legende Helmut Marko als Investor eingestiegen ist.

Laut eigener Website versteht sich Lebensstimmen als „ethische KI-Plattform“ für Abschiedsbotschaften und Trauerreden – für Menschen, Familien, Bestatter und Vorsorgeunternehmen, mit EU-Hosting, DSGVO-Konformität und „Human-in-the-Loop“: Inhalte werden selbst kuratiert und freigegeben. Berkessy betont, es gehe nicht darum, Menschen digital zurückzubringen, sondern darum, den eigenen Abschied zu Lebzeiten selbstbestimmt und mit Würde zu gestalten.

Die vier Geschäftsfelder

Auf dem Podium stellte Berkessy vier klar getrennte Felder vor:

  1. Eine Kurz- oder Grußbotschaft, die posthum verschickt wird.
  2. Ein zu Lebzeiten gestalteter Avatar, der nach dem Tod dauerhaft verfügbar bleibt.
  3. Ein KI-gestaltetes Trauervideo, bei dem die KI die komplette Rede für die Trauerfeier verfasst.
  4. Eine Trauerrede, die die trauernde Person selbst – live in der Feier – gemeinsam mit einem Avatar hält.

Anders als bei Denk, Blees oder Gerdesmeier geht es hier nicht um ein Werkzeug für den Betrieb, sondern um ein Endkundenprodukt. Das macht deutlich, wie schnell aus der ethischen Debatte über KI in der Trauer ein Geschäftsmodell werden kann.

Von der Dokumentation zur Interaktion

Bemerkenswert an dieser Aufzählung ist, wie sauber sie – vermutlich ungewollt – eine Grenze markiert. Die Felder 1 und 2 dokumentieren zu Lebzeiten, mit Einwilligung der Person. Die Felder 3 und 4 verschieben das in Richtung Interaktion nach dem Tod, bei der die KI zunehmend die Deutungshoheit über die Trauer selbst übernimmt. Betont wurde diese Grenze im Vortrag nicht – sie zeigt sich erst, wenn man die vier Felder nebeneinanderlegt.

Fairerweise gehört dazu: Das Unternehmen selbst setzt auf Selbstbestimmung und Freigabe durch die Nutzenden. Bei einem Avatar, der dauerhaft verfügbar bleibt, stellt sich dennoch die Frage, wo die Gestaltung des eigenen Abschieds endet und das „Weiterleben“ als Simulation beginnt. Das deckt sich mit der Typologie von Lorenz Widmaier, um die es in der letzten Vertiefung dieser Serie geht.

Ein Aspekt seiner Stellungnahmen blieb besonders hängen: die Frage, was geschieht, wenn Prominente wie Ronaldo versterben, gerade wenn es eine große Fangemeinde gibt. Könnten sie dann nach ihrem Tod als KI-Abbild „weiterleben“? An diesem Beispiel lässt sich die ganze Debatte um Trauerprozesse, Persönlichkeitsrechte und digitalen Nachlass plastisch zuspitzen.

odium stellte Berkessy vier klar getrennte Felder vor:

  1. Eine Kurz- oder Grußbotschaft, die posthum verschickt wird.
  2. Ein zu Lebzeiten gestalteter Avatar, der nach dem Tod dauerhaft verfügbar bleibt.
  3. Ein KI-gestaltetes Trauervideo, bei dem die KI die komplette Rede für die Trauerfeier verfasst.
  4. Eine Trauerrede, die die trauernde Person selbst – live in der Feier – gemeinsam mit einem Avatar hält.

Anders als bei Denk, Blees oder Gerdesmeier geht es hier nicht um ein Werkzeug für den Betrieb, sondern um ein Endkundenprodukt. Das macht deutlich, wie schnell aus der ethischen Debatte über KI in der Trauer ein Geschäftsmodell werden kann.

Was das für Bestatter und Trauerredner bedeutet

Es geht also weniger um „Das sollten Sie anbieten“. Es geht mehr um Folgendes: Bestattende und Trauerredner werden gefragt werden, ob sie so etwas vermitteln, empfehlen oder bei der Trauerfeier zulassen. Aus der Diskussion blieb die Frage im Raum, wie eine Trauerrede ankommt, die ein Avatar hält – und ob man dabei nicht mehr verliert, als man gewinnt. Deutschland wurde dabei als vergleichsweise skeptisches Land beschrieben, während in Japan die Digitalisierung solcher Angebote schneller voranschreite.

Geschäftlich berührt Lebensstimmen einen Kern der Arbeit von Bestattern und Trauerrednern: die Rede und die Gestaltung des Abschieds. Für die eigene Positionierung lohnen sich drei Fragen:

  • Was würde ich vermitteln – was nicht? Die vier Felder einzeln durchgehen, statt das Angebot pauschal zu bewerten.
  • Was passiert, wenn Angehörige einen Avatar wünschen? Eine Haltung dazu klären, bevor die Frage im Beratungsgespräch auftaucht.
  • Worin liegt mein Mehrwert? Das persönliche Gespräch, die Begegnung und die Würde der Feier lassen sich nicht herunterladen.

Für wen sich das lohnt

Für alle Bestattenden und besonders für Trauerredner – als Diskussions- und Positionierungsfrage, nicht als Kaufempfehlung. Wer die Frage früh für sich beantwortet, kann Angehörigen sicher begegnen, statt von ihr überrascht zu werden.

Wie sich KI im Betrieb sicher und sinnvoll einsetzen lässt, vertiefe ich in der Themenwelt „KI für Bestatter“ [Link] und in meiner Fortbildung [Link].

Quellen: Podiumsbeitrag beim TODTAL-KI-Symposium, Website lebensstimmen.com

Nächste Vertiefung: grievy – der niedrigschwellige Gegenentwurf zum Avatar-Modell.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung