Geschäfts-modelle neu denken...

Was Sie bei dieser Gesetzesnovelle bedenken sollten...

Rheinland-Pfalz modernisiert sein Bestattungsgesetz – über 40 Jahre alte Vorschriften sind passé. Für Sie als Bestatter bedeutet das: Ihr Geschäftsmodell muss sich anpassen, Verträge und Kalkulationen überarbeitet werden, und Vorsorgegespräche gewinnen massiv an Bedeutung.

Wesentliche Änderungen im Überblick

  • Friedhofspflicht entfällt weitgehend: Die Asche Verstorbener darf künftig zu Hause aufbewahrt, aufgeteilt oder auf dem Privatgrundstück verstreut werden.

  • Flussbestattungen sind in den vier großen Flüssen erlaubt: Rhein, Mosel, Lahn und Saar.

  • Sargpflicht wird abgeschafft: Auch Tuchbestattungen sind möglich, was z. B. islamischen Bestattungsbräuchen Rechnung trägt.

  • Asche ist teilbar: Teile können für Erinnerungsstücke wie synthetische Diamanten genutzt werden.

  • Voraussetzungen: Die neuen Bestattungsformen gelten nur, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat und eine mit der Totenfürsorge beauftragte Person die Umsetzung übernimmt.

  • Flexibilität & Tradition: Das Gesetz schafft mehr individuelle Freiheiten, behält aber klassische Friedhofs- und Bestattungstraditionen für alle bei, die es wünschen.

 

Praxisbeispiel: Angehörige können künftig zwischen klassischen und neuen Bestattungsformen wählen: Asche zu Hause, Flussbestattung, Diamantbestattung – Sarg und Friedhofspflicht sind optional, vorausgesetzt, dies wurde zu Lebzeiten dokumentiert. Die Beratung durch Sie als Bestatter wird damit noch wichtiger, um diese Möglichkeiten zu erklären und umzusetzen. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Oktober 2025 in Kraft und gilt als bundesweit liberalstes Bestattungsgesetz (SWR

Konsequenzen für Ihr Geschäftsmodell

Die Aufhebung des Gesetzes bedeutet, dass Sie jetzt:

  1. Verträge überprüfen und anpassen: Alternative Bestattungsformen müssen rechtskonform abgebildet sein.
  2. Kalkulationen überarbeiten: Sowohl klassische Leistungen als auch neue Angebote (Tuch-, Fluss- oder Diamantbestattungen) müssen wirtschaftlich geplant werden.
  3. Kunden informieren: Vorsorgegespräche gewinnen an Bedeutung, da für die neuen Bestattungsformen eine schriftliche Absichtserklärung notwendig ist.
  4. Neue Leistungen entwickeln: Kooperationen mit spezialisierten Dienstleistern (z. B. Diamantwerke, Humusbestattungen) sind jetzt relevant.

Praktische Schritte für Ihr Bestattungshaus

  • Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Vertragsvorlagen.

  • Schulen Sie Ihr Team zu neuen Bestattungsformen und deren rechtlichen Anforderungen.

  • Erweitern Sie Ihr Leistungsportfolio für individuelle und ökologische Bestattungen.

  • Führen Sie Vorsorgegespräche gezielt ein, um Kunden über Absichtserklärungen und Optionen zu informieren.

Fazit: Kundenbindung ist kein Verkaufstrick, sondern Haltung und Vertrauensarbeit

Die Gesetzesnovelle in Rheinland-Pfalz ist eine Herausforderung – aber auch eine große Chance. Wer früh reagiert, neue Leistungen kalkuliert und seine Kunden professionell berät, kann sein Bestattungshaus modern, flexibel und zukunftsfähig aufstellen. Beginnen Sie jetzt, bevor andere Anbieter die Möglichkeiten nutzen.

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